Fragen und Antworten zur Abwicklung
Bezahlung:
Sie können vorab per Banküberweisung oder in bar bei Übernahme des Fahrzeugs bezahlen. Für ausländische Kunden bietet sich eine SWIFT-Banküberweisung an. Wollen Sie kein Bargeld mit sich führen, empfehlen wir die Überweisung auf eine Partnerbank in Günzburg, wo Sie das Geld dann in bar abheben können.
Besichtigung und Probefahrt:
Die Fahrzeuge können alle gerne besichtigt und probegefahren werden, da diese bei uns vor Ort in Kötz stehen. Bitte aber, damit wir auch Zeit für Sie haben, einen Termin mit uns vereinbaren.
Garantie:
Sollte ein Fahrzeug nicht mehr über Werksgarantie verfügen, unterziehen wir es vor Auslieferung zwingend einer eingehenden Untersuchung durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen der KÜS ( www.kues.de ), der einen Gebrauchtwagen - Check erstellt. Dies trägt zur Klärung des Fahrzeugzustands bei und damit zu einem besseren Gefühl beim Fahrzeugkauf.
Netto-Export-Preis:
Sie werden mitunter in unseren Inseraten den Begriff "Netto-Export-Preis" lesen. Dazu folgendes: Haben Sie als Inhaber eines Unternehmens aus der Europäischen Union eine korrekte Umsatzsteueridentifikationsnummer ( Polen: NIP-Nummer; Dänemark: SE-Nummer, Lettland: PVN-Nummer; Finnland:ALV-NRO; Schweden: Moms-Nummer,usw.usw.), dürfen Sie unter weiteren Voraussetzungen bei Übernahme des Fahrzeugs hier in Deutschland netto ( = ohne Mehrwertsteuer ) bezahlen, sind dann aber in Ihrem Heimatland zur korrekten steuerlichen Abwicklung verpflichtet. Wir sprechen dabei von einem innergemeinschaftlichen Güterverkehr. Privatpersonen der Europäischen Union müssen immer brutto ( = inclusive Mehrwertsteuer ) bezahlen. Bei Käufern aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, ist der Fahrzeugkauf ein klassischer Warenexport. Wir erstellen dabei sämtlich erforderlichen Zollpapiere für Sie. Sie bezahlen zunächst brutto und nach Rückgabe der abgestempelten Ausfuhranmeldung, die als Exportnachweis dient, bekommen Sie von uns die Mehrwertsteuer zurück. Am Ende bezahlen Sie also netto.
Besonderheiten bei Dieselfahrzeugen:
Dieselpartikelfilter sind in den meisten von uns angebotenen Fahrzeugen verbaut ( siehe auch Fahrzeugbeschreibung ). Falls ein Fahrzeug keinen hat, kann er meistens nachgerüstet werden. In den nachfolgenden links finden Sie ausführliche Informationen zu den Themen:
ADAC Ratgeber Nachrüstung
Die neue Feinstaub - Plakettenverordnung
Plakettensuche mit Nachrüstinformation
